Titel des Artikels : Politische Organe der Autonomen Gemeinschaften Spaniens

Nach Art. 152 der Spanischen Verfassung müssen die Autonomen Gemeinschaften über folgende politischen Organe verfügen: eine gesetzgebende Versammlung, eine Regierung und einen Präsidenten, der dieser vorsteht. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Autonomiestatuten geregelt. Die aktuelle Zusammensetzung dieser Organe wird im Folgenden wiedergegeben. Gesamtspanische Parteien sind der sozialdemokratische PSOE, der konservative PP und die linkssozialistische IU. Die Regionalparteien werden in den jeweiligen Abschnitten kurz erläutert.

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