Titel des Artikels : Abgeordnetenentschädigung

Zur Abgeordnetenentschädigung zählen die Diäten (lateinisch „dies“, „Tag“; mlat. „dieta“, „Tagelohn“; frz. „diète“, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von Taggeld gesprochen), eine Kostenpauschale und einige andere Vergünstigungen. In Deutschland gibt es Diäten seit 1906. Zuvor war die Mitgliedschaft im Parlament ehrenamtlich. Ursprünglich wurden die ersten Diäten von Perikles eingeführt, damit sich auch Angehörige der unteren Klassen der Politik widmen konnten (der Verdienstausfall wurde ausgeglichen). Es gab nun Sitzungsgeld für das Richteramt, regelmäßige Entschädigungen für Hopliten und Ruderer sowie für die Ratsmitglieder Athens.

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